KlimaBonus Antrag vorbereiten
Das ist das ambitionierte Ziel der Stadt Ludwigsburg, um den geforderten Beitrag aus dem Pariser Klimaabkommen zu leisten und die Vorbildfunktion aus dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zu erfüllen. Um dieses Ziel erreichen zu können muss Energie effizient und sparsam genutzt werden und der Umstieg auf erneuerbare Energien muss schneller stattfinden als bisher. Hier setzt das Förderprogramm des KlimaBonus Ludwigsburg an. Diese Maßnahmen können Sie hier beantragen.
Wichtiger Hinweis – unbedingt beachten
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Mit Beauftragung Ihres Fachunternehmens gilt Ihre Maßnahme als begonnen.* Wenn Sie die Maßnahme zwischen Antragsstellung und Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides beginnen, dann geschieht dies auf die Gefahr hin, dass Sie bei Ablehnung Ihres Bewilligungsantrags die Kosten Ihrer Maßnahme vollständig selbst tragen müssen. Sollten die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sein, muss der Förderantrag abgelehnt werden.
*Ausnahme: Wenn Sie einen Antrag für eine Maßnahme stellen, die an ein Bundesförderprogramm (Bafa oder KfW) geknüpft ist, ist auch ein bereits angenommenes Angebot zulässig. Dieses Angebot muss aber, wie auch beim Bundesförderprogramm vorgeschrieben, eine aufschiebende Bedingung beinhalten.
Ausgenommen ist die Maßnahme "Installation eines Steckersolargeräts". Diese Maßnahme bedarf keiner Bewilligung. Es kann direkt eine Auszahlung beantragt werden.
KlimaBonus Ludwigsburg: Förderung wurde zum 01.09.2025 geschlossen.
Auch in diesem Jahr waren viele Ludwigsburgerinnen und Ludwigsburger bei der Energiewende dabei und wurden mit dem KlimaBonus dabei unterstützt!
Rund 400.000 € an Fördergeldern sind in neue Photovoltaikanlagen, die energetische Gebäudesanierung oder eine nachhaltige Heizung geflossen.
Das KlimaBonus Förderbudget ist für 2025 vollständig ausgeschöpft. Das Förderprogramm wurde deshalb zum 01.09.2025 geschlossen.
Voraussichtlich wird es den KlimaBonus im Frühjahr 2026 wieder geben. Die Stadtverwaltung informiert dazu rechtzeitig, dass Interessierte frühzeitig planen können.
Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin geprüft. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt die Förderung der bereits beantragten Maßnahmen.