KlimaBonus Antrag vorbereiten

Das ist das ambitionierte Ziel der Stadt Ludwigsburg, um den geforderten Beitrag aus dem Pariser Klimaabkommen zu leisten und die Vorbildfunktion aus dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zu erfüllen. Um dieses Ziel erreichen zu können muss Energie effizient und sparsam genutzt werden und der Umstieg auf erneuerbare Energien muss schneller stattfinden als bisher. Hier setzt das Förderprogramm des KlimaBonus Ludwigsburg an. Diese Maßnahmen können Sie hier beantragen.

Wichtiger Hinweis – unbedingt beachten

Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Mit Beauftragung Ihres Fachunternehmens gilt Ihre Maßnahme als begonnen.* Wenn Sie die Maßnahme zwischen Antragsstellung und Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides beginnen, dann geschieht dies auf die Gefahr hin, dass Sie bei Ablehnung Ihres Bewilligungsantrags die Kosten Ihrer Maßnahme vollständig selbst tragen müssen. Sollten die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sein, muss der Förderantrag abgelehnt werden.

*Ausnahme: Wenn Sie einen Antrag für eine Maßnahme stellen, die an ein Bundesförderprogramm (Bafa oder KfW) geknüpft ist, ist auch ein bereits angenommenes Angebot zulässig. Dieses Angebot muss aber, wie auch beim Bundesförderprogramm vorgeschrieben, eine aufschiebende Bedingung beinhalten.

Ausgenommen ist die Maßnahme "Installation eines Steckersolargeräts". Diese Maßnahme bedarf keiner Bewilligung. Es kann direkt eine Auszahlung beantragt werden.

Benötigte Unterlagen