KlimaBonus Antrag vorbereiten
34 % der Treibhausgasemissionen in Ludwigsburg werden von privaten Haushalten verursacht. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energieversorgung und der Steigerung der Energieeffizienz durch Sanierungsmaßnahmen können alle Bürger*innen einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erreichen der Treibhausgasneutralität leisten. Gleichzeitig bieten die Maßnahmen Chancen, steigenden Kosten entgegenzuwirken und das Eigenheim „fit für die Zukunft zu machen“.
Der KlimaBonus ist ein Förderprogramm der Stadt Ludwigsburg, welches bestimmte Maßnahmen unterstützt. Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Unbedingt beachten: Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht gestartet sind:
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder angeschafft worden sein. Mit der Auftragserteilung an einen Fachbetrieb gilt die Maßnahme als bereits begonnen. Mit der Kaufpreiszahlung gilt der Gegenstand als angeschafft.
Wenn Sie eine Maßnahme beauftragen, nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben aber bevor Sie den Bewilligungsbescheid erhalten, geschieht dies auf eigenes Risiko, insbesondere wenn die Förderung abgelehnt wird.
Gesetzlicher Rahmen:
Für Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) und des Klimaschutzgesetzes (KSG) fallen, gelten folgende Bedingungen: Nur Maßnahmen, die die gesetzlichen Anforderungen dieser Gesetze erfüllen oder übertreffen, sind förderfähig. Das bedeutet, dass die Maßnahmen nicht nur die Mindeststandards dieser Gesetze erfüllen müssen, sondern auch darüber hinausgehen, um eine Förderung zu erhalten.